Der Brokdorf-Beschluss ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985, der sich mit der Zulässigkeit von polizeilicher Gewaltanwendung bei der Bewältigung von Demonstrationen befasst. Der Beschluss wurde im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Kernkraftwerk Brokdorf in Schleswig-Holstein gefällt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Polizei grundsätzlich das Recht habe, Gewalt anzuwenden, um öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings müsse diese Gewaltanwendung verhältnismäßig sein und alle anderen Mittel der Deeskalation ausgeschöpft werden. Zudem sei es nicht zulässig, präventive Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden.
Der Brokdorf-Beschluss hat die Rechtsprechung zur polizeilichen Gewaltanwendung bei Demonstrationen maßgeblich beeinflusst und gilt als wegweisende Entscheidung im Bereich der Versammlungsfreiheit und des polizeilichen Gewaltmonopols.
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